FAQ

Häufige Fragen rund um unsere Leistungen

Sie haben Fragen, die hier nicht aufgeführt sind? Kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen persönlich weiter. 

Betriebsrente

Zuerst einmal ist es notwendig zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. Dieser könnte die Zahlung von VL vorschreiben. Ist dies nicht der Fall, ist es situativ abzuwägen, ob VL sinnvoll sein können. Das reine VL Bausparen ist nicht mehr lukrativ.

Hier gibt es etliche Möglichkeiten einer steueroptimierten Vorsorge für Geschäftsführer. Beachten sollte man die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften um zum Beispiel Themen wie die verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.

Der Gesetzgeber hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Zuschusspflicht von 15% eingeführt. Dieser Zuschuss setzt sich aus den Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen zusammen, die Ihr Unternehmen durch die Brutto-Entgeltumwandlung des Mitarbeiters einspart.

Eine einheitliche Lösung im Bereich der bAV ist nicht nur lukrativ, sondern auch verwaltungsarm. Einmal eingerichtet wächst der Kollektivrahmenvertrag mit Ihrem Unternehmen mit. Durch Rabattierungen können hier sogar deutliche Mehrwerte für die Sparer erwirtschaftet werden.

Grundsätzlich besteht hierfür keine Pflicht. Trotzdem aber macht es Sinn, eine Versorgungsordnung zu installieren, um gewissen gesetzlichen Vorschriften nachzukommen wie beispielsweise dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Die Betriebsrente ist mittlerweile vielfältig gestaltbar. Auch im Bereich der Nachhaltigkeit gibt es attraktive Lösungen, wie eine ESG-Konforme Altersversorgung. Sprechen Sie das Thema in einem Beratungsgespräch sehr gerne an.

Das BRSG sowie das gesetzliche Recht auf eine Betriebsrente für Arbeitnehmer ist unternehmensgrößenunabhängig. Bereits der einzige/erste Mitarbeiter kann eine Betriebsrente von Ihnen verlangen. Richten Sie daher am besten noch vor dem Start des ersten Mitarbeiters die Betriebsrente ein. Sauber aufgesetzt erspart sie Ihnen langfristig Aufwand.